Dauerparkieren
RICKENBACH WINTERSINGEN THÜRNEN NUSSHOF GELTERKINDEN ARISDORF TITTERTEN BUBENDORF RÜMLINGEN
In Rickenbach werden für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen
Verkehrseinschränkung
Die Kantonsstrasse zwischen Rickenbach und Wintersingen weist diverse Schäden in Form von Absenkungen und Rissen auf. Diese Schäden sollen im Rahmen einer Instandstellung der Strasse saniert und die Stabilität der Kantonsstrasse mit diversen Stützkonstruktionen verbessert werden. Die Projektleitung für die Instandstellung liegt bei der HWS Ingenieurbüro AG aus Sissach und Bauherr ist das Tiefbauamt (TBA) Kreis 3 des Kantons Baselland. Das Büro PNP Geologie & Geotechnik AG, Muttenz, ist für die vorgängigen Baugrundabklärungen zuständig. Insgesamt werden 13 Baggersondierungen im strassennahen Bereich vorgenommen. Der Bagger steht dabei auf der Strasse. Die Arbeiten finden ab dem 20. Juli statt, täglich ab 7.30 Uhr bis etwa 17.30 Uhr. Während dieser Zeit kann es zu Verkehrsbehinderungen und kurzen Wartezeiten kommen.
Aufruf zum Wassersparen
Die anhaltend hohen Temperaturen und die seit längerer Zeit ausbleibenden längeren Niederschläge haben zu einer enormen Trockenheit geführt. Die Bevölkerung wird deshalb erneut gebeten, Wasser sparsam und verantwortungsbewusst zu verwenden. Es soll nach Möglichkeit auf folgende Dinge verzichtet werden: die Bewässerung von Rasenflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Nachfüllen privater Schwimmbäder. Auch Gemüse- und Blumenbeete sollten nur zurückhaltend und gezielt bewässert werden. Die Gemeinde leistet ebenfalls ihren Beitrag: Der Werkhof hat am 22. Juni sämtliche Brunnen ausser Betrieb genommen und verzichtet seither auf die Bewäs-
Öffentliche Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung zum Bauprojekt Buswendeplatz «Im Dörfli» findet noch bis zum 24. Juli statt. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, die Projektunterlagen auf der Gemeindeverwaltung einzusehen und ihre Anregungen, Hinweise oder Anliegen einzubringen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden geprüft und fliessen, soweit möglich und zweckmässig, in die weitere Projektbearbeitung ein. Schriftliche Stellungnahmen können bis spätestens 27. Juli an das Tiefbauamt Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, Liestal, mit dem Vermerk «Mitwirkung Nusshof, Buswendeplatz Im Dörfli» eingereicht werden.
Strassenbenutzung für Anlässe
Wird öffentlicher Strassenraum für eine Veranstaltung, für ein Quartiersfest usw. genutzt, ist vorgängig dafür bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen (Art. 37 Abs. 1 Strassenreglement der Gemeinde Gelterkinden). Damit ist gewährleistet, dass auch die Blaulicht-Organisationen informiert sind. Das Gesuchsformular ist auf www.gelterkinden.ch (Politik und Verwaltung/Dienstleistungen/Strassen- und Allmendbenutzung) abrufbar. Für allfällige Auskünfte steht die Abteilung Bau, 061 985 22 55, [email protected], gerne zur Verfügung.
Zurückschneiden von Sträuchern
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die entsprechenden Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer. Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen dürfen nicht zu weit auf das Trottoir respektive in den Fahrbahnbereich ragen. Der Strassenunterhaltsdienst und die Strassenverkehrssicherheit werden dadurch teilweise stark beeinträchtigt. Die Bevölkerung wird daher gebeten, Bepflanzungen laufend und wo nötig auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Es werden sporadisch Kontrollen durchgeführt. Die Höhe muss mindestens 4,50 Meter
Aufruf an die Bevölkerung
Bei der Verzweigung Ringstrasse/Langjurtenweg im Bereich der Kirche wurde der Strassenbelag erheblich beschädigt. Wie der Schaden entstanden ist und wer ihn verursacht hat, ist derzeit nicht bekannt. Die Gemeinde bittet Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu einem möglicherweise beteiligten Fahrzeug, einer Maschine oder zur Verursacherschaft geben können, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Hinweise sollen dazu beitragen, die verantwortliche Person zu ermitteln und ihr die Kosten für die notwendige Instandstellung in Rechnung zu stellen. Kann die Verursacherschaft nicht festgestellt werden, muss die Gemeinde (und damit letztlich die Allgemeinheit) für die Kosten aufkommen. Sachdienliche Hinweise bitte an (Hinweise werden vertraulich behandelt): Gemeindeverwaltung Arisdorf, 061 816 90 40, gemeindeverwaltung@ Arisdorf.ch.
abgestellt werden, Gebühren erhoben. Die Gebühr beträgt monatlich 30 Franken. Die Gebührenpflicht basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Das heisst, wer neu gebührenpflichtig wird, hat dies der Gemeinde zu melden. Sporadisch werden auch Kontrollen durchgeführt.
Zeitanzeige und Glockenschlag
Damit die geltenden Sicherheitsnormen erfüllt werden können, muss die Elektroinstallation in der Kirche Titterten vollständig erneuert werden. Während dieser Arbeiten wird die Turmuhr stromlos sein. Daher sind die Zeitanzeige sowie das Glockengeläut von kommendem Montag, 20., bis Freitag, 24. Juli, ausser Betrieb.
serung der Rasenfläche des Sportplatzes. Eine Entspannung der Situation ist erst zu erwarten, wenn über mehrere Tage ergiebige Niederschläge fallen. Bis dahin sind wir alle aufgerufen, sorgsam mit unserem Trinkwasser umzugehen.
Gemeinderat Ersatzwahl
Aufgrund des Rücktritts von Gemeinderat Patrick Liechti wird eine Ersatzwahl in den Gemeinderat notwendig. Patrick Liechti teilte dem Gemeinderat seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat Bubendorf per 31. August mit. Der Gemeinderat legte das Datum der Ersatzwahl (Urnenwahl) auf Sonntag, 16. August, fest. Wählbar sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Bubendorfs. Als Mitglied des Gemeinderats stellen sich zur Verfügung: Patrick Liechti, Imelda Bischof und Marco Simoniello. Stellungnahme von Patrick Liechti zu seiner Kandidatur: «Ende April habe ich verkündet, dass ich mein Gemeinderatsmandat aus beruflichen Gründen per 31. August niederlegen werde. Seither hat sich meine berufliche Situation leider erneut verändert. Die zeitlichen Ressourcen, die zuvor fehlten, wurden nun wieder frei. Gerne würde ich diese wieder zum Wohl der Gemeinde Bubendorf einsetzen und somit weiterhin im Gemeinderat tätig sein. Der bereits definierte Wahltermin lässt sich formal leider nicht mehr rückgängig machen, weshalb ich mich erneut zur Wahl aufstellen lasse.»
Wasserversorgung Dorfbrunnen
Durch die anhaltende Trockenheit sind die Quellschüttungen zurückgegangen. Die zur Verfügung stehende Wassermenge deckt noch den Bedarf. Aus diesem Grund wurde der über die Wasserversorgung gespiesene Brunnen abgestellt, damit die Versorgung mit Trinkwasser sichergestellt werden kann. Sobald sich die Lage normalisiert, wird der Brunnen wieder in Betrieb genommen.
Siedlungsabfallstatistik
lm vergangenen Jahr haben die 86 Baselbieter Gemeinden rund 87 600 Tonnen Siedlungsabfälle gesammelt und der Verwertung oder Entsorgung zugeführt. Verglichen mit dem Vorjahr verringerte sich die Abfallmenge um 1826 Tonnen beziehungsweise um 2,1 Prozent Auch die Abfallmenge pro Person nahm um 8 Kilogramm auf 287,7 Kilo gramm ab, und entspricht der Menge des Jahres 2023. Der Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aus der rückläufigen Entsorgung von Wertstoffen via Gemeindesammelstellen. Die Menge an Hauskehricht und Sperrgut ist im Jahresvergleich um 1,4 Prozent oder 689 Tonnen angestiegen.
(über der Fahrbahn) respektive 2,50 Meter (über dem Trottoir) betragen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm) ist ebenfalls zu entfernen.
Japankäfer-Hotline
Der gebietsfremde Japankäfer kann gros se Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen. Dazu zählen landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Häufig bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt ab. Bisher wurde der Japankäfer im Baselbiet lediglich im unteren Kantonsteil bis Muttenz gefangen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern oder auf ein Minimum zu reduzieren, setzt der Kanton Massnahmen zur Überwachung und Bekämpfung des Schädlings um. Ab sofort steht eine neue Hotline zur Verfügung, über die Informationen eingeholt sowie Meldungen gemacht werden können. Die Hotline ist unter 061 267 64 00 erreichbar. Zudem können Meldungen an [email protected] (mit Foto) gemacht werden.
