Parkieren
Parkieren
Im Rahmen von Meldungen und daraus folgenden Begutachtungen möchte die Gemeinde auf Folgendes hinweisen: Öffentliche Strassen und Plätze stehen allen Personen für den Gemeingebrauch zur Verfügung. Ein gesteigerter Gemeingebrauch, wie das dauerhafte oder regelmäs-sige Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen, ist jedoch nicht zulässig. Die Gemeinde bittet Anwohnerinnen und Anwohner, ihre Fahrzeuge ausschliesslich auf privatem Grund zu parkieren und die öffentlichen Flächen freizuhalten – auch im Interesse der Sicherheit von Fussgängern, insbesondere von Kindern.


